
Nachdem zum 1.6.2022 die Prozesse des Redispatch 2.0 hätten produktiv gehen sollen, ist noch kein Ende der langen Reise in Sicht. Teils weil es derzeit andere gewichtige geopolitische Probleme in der deutschen Energieversorgung (namentlich Gas Importkrise) zu lösen gibt, teils aber auch, weil das Vertrauen in die Stabilität der Prozessumsetzungen (der Netzbetreiber) sowie die Transparenz der Anforderungen (an die Anlagenbetreiber der Einspeiseanlagen) immer noch nicht so sind, dass eine Umsetzung ohne erhebliche Risiken verantwortbar wäre. Allerdings wird jetzt von vielen Netzbetreibern der Druck auf die Anlagenbetreiber immer größer, den Verpflichtungen nachzukommen.

Nachdem die Bundesnetzagentur in ihrer Mitteilung 9 zum Redispatch 2.0 mitgeteilt hat, dass die abgestimmte Übergangslösung zum 31.05. endet, darf gefragt werden, ob alle Prozessteilnehmer des Energiemarkts für die (möglichen) Redispatch 2.0 Prozesse wirklich gerüstet sind.

Kurz vor Weihnachten 2020 hat die Bundesnetzagentur im Beschluss BK6-20-160 noch einige äußerst bedeutsame Anpassungen an den Netzzugangsbedingungen beschlossen. Der Beschluss ist nicht etwa vom Umfang besonders beeindruckend, liest man aber die Begründungen der Anpassungen, so wird klar, dass es aufgrund der Vorgaben der EU bis 2026 Ernst wird mit der kurzfristigen Umsetzung des Lieferantenwechsels Strom (innerhalb von 24 Stunden) und damit wohl endlich auch dem Asynchronmodell der Energiemengenbilanzierung der Garaus gemacht wird, und dass bislang vor dem Hintergrund der Mako 2020 zurückgestellte Prozessoptimierungen angegangen worden sind.
Weiterlesen: Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen Strom
- Redispatch 2.0 - Ambitionierte Umsetzung zum 1.10.2021
- Kurzfristige Anpassungen der Energieprognose
- Beginn des Smart Meter Rollouts
- 3. Smart Meter Gateway vom BSI zertifiziert
- Mako 2020 - Veröffentlichungen der Bundesnetzagentur zum 25.3. und 1.4.
- Beschluss zur Marktkommunikation 2020
- Mieterstrom - Chancen und Risiken
- Verordnungsanpassungen zum Messstellenbetriebsgesetz
- Digitalisierung der Energiewende ist in Kraft
- 2. Teil der GaBi Gas 2.0 zum 1.10.2016