Mit der Markterklärung des BSI am 31.01.2020 beginnt ab sofort der verpflichtende Rollout von Smart Metern für Letztverbraucher mit mehr als 6000 kWh. Jedoch ist nicht bei allen Marktakteuren die Freude darüber so überschwänglich, wie es entsprechende Berichte und Pressemitteilungen glauben machen könnten.
So sind Netzbetreiber also keinesfalls ihrer Verpflichtung enthoben, möglichst bilanzkreistreue Energiemengenbilanzierungen durchzuführen, insbesondere für verbrauchende Marktlokationen mit konventionellen RLM und denjenigen Marktlokationen, für die es bislang keine Roll-out-Verpflichtung gibt (Abnahme < 6000 kWh /a, Abnahmestellen mit §14a ENWG Vereinbarung sowie für EEG-und KWK-Einspeiser). Dass dieser Prozess noch strukturelles Optimierungspotenzial aufweist, steht außer Frage, insbesondere wenn man sich vor Augen führt, dass die vom BDEW bereit gestellten und vielfach noch in Verwendung befindlichen Standardlastprofile aus dem Jahr 1996 stammen und diese Profile damit das Abnahmeverhalten von standardisierten Kundengruppen im Jahre 2020 und insbesondere unter dem Einfluss des Klimawandels nur noch schwerlich repräsentieren können.
Zumindest werden jetzt in rascher Reihenfolge Beschlüsse und Mitteilungen der Bundesnetzagentur nachgeschoben, die auf die Integration von Smart Metern in Prozessen und Marktkommunikation abzielen. Inwieweit die Prozessvorgaben bei Vorliegen belastbarer Erfahrungswerte noch Veränderungen zu erfahren haben, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen. Allerdings darf man wohl nicht darauf hoffen, dass seit langem gut versteckte und gehegte Fehler in den entsprechenden Umsetzungsdokumenten (angefangen vom UTILMD MIG bis hin zum MSCONS AHB) kurzfristig verschwinden.
Bei aller Unkerei ist es aber zumindest tröstlich zu wissen, dass in diesem Umfeld bislang kein Bundesminister zu substanziellem Schaden gekommen ist - und dass jetzt ein mittelfristiger Fahrplan für die weiteren Herausforderungen der Energiewende vorliegt.