Better IT. Better Processes. Better Business.

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Bitte anschnallen - die Mako 2020 startet.

Am 20.12.2018 wurde von der Bundesnetzagentur der Beschluss BK6-18-032  unter dem etwas sperrigen Titel Festlegung im Verwaltungsverfahren zur weiteren Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende („MaKo 2020“) getroffen und veröffentlicht. Die Festlegung dient dabei im wesentlichen der rechtskonformen Umsetzung der Ausgestaltung der Marktkommunikation nach Auslaufen des sogenannten Interimsmodells und führt zu erheblichen Anpassungen in den Prozessen und damit den IT-Systemen aller am liberalisierten Strommarkt beteiligter Marktrollen.

Es werden, basierend auf den Vorgaben des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende, die folgenden Prämissen getroffen:

  • Die Aufgabe der Messwerterhebung, -aufbereitung und -verteilung ist künftig durch die Marktrolle Messstellenbetreiber umfassend wahrzunehmen. Dies gilt umfassend für jegliche Messtechnik im Strommarkt.
  • Messwerte werden durch den Messstellenbetreiber wie gesetzlich angeordnet sternförmig verteilt; bis zur Verfügbarkeit von Geräten, die dies ermöglichen (sogenannte G2-Geräte), hat dies über das IT-System des Messstellenbetreibers zu erfolgen.
  • Die Aggregation von Bilanzkreissummen von mit intelligenten Messsystemen ausgestatteten Lokationen obliegt dem Übertragungsnetzbetreiber, der damit als neue eigenständige Marktrolle im Prozessmodell etabliert wird.

Auf der Basis dieser Prämissen finden umfangreiche Anpassungen an GPKE, MPES, MABIS sowie am Fahrplanverfahren und den Vorgaben für die digitale Signatur statt, die bis zum 1.12.2019 umzusetzen sind. So sind alle Prozesse der Stammdaten- und Messwertkommunikation erheblich zu ergänzen; es sind aber auch  die Bilanzierungsgrundlagen, -methodiken und -zeitreihentypen anzupassen und zu ergänzen.

Somit stehen in den  IT-Systemen von Messstellenbetreibern, Netzbetreibern, Lieferanten, Bilanzkreisverantwortlichen sowie der Bilanzkoordinatoren und Übertragungsnetzbetreibern erhebliche Änderungen bevor, wobei die Änderungen der Prozesse so gravierend sind, dass die IT-Architekturen zum Teil grundsätzlich hinterfragt werden müssen. 

Auch sind prozessuale Detailfragen noch genauer auszudefinieren,  wie etwa die spannungsebenenscharfe Aggregation beim Übertragungsnetzbetreiber, die Umwandlung von Zählerstandsgängen in bilanzierungsrelevante Lastgänge oder auch die bislang ungeklärte Frage nach der Bilanzierungsbasis beim untermonatlichen Umbau von konventioneller registrierender Leistungsmessung auf eine moderne Messeinrichtung.

Gerne unterstützen wir Sie bei prozessualen und technischen Fragestellungen dieser Ausgestaltungen. Wenden Sie sich bitte einfach an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. .

       

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