Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende (inklusive dem Messstellenbetriebsgesetz) ist mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 01.09.2016 in Kraft getreten und bietet jetzt die Rechtsgrundlage für die notwendigen Umsetzungen.
Es sind aber noch längst nicht alle prozessualen und rechtlichen Unklarheiten für die Teilnehmer im Energiemarkt und damit auch für den Endkunden beseitigt. Viele Vorgaben müssen noch durch den Verordnungsgeber in einen massengeschäftstauglichen Rahmen gebracht und in der Prozesslandschaft und den zugehörigen IT-Systemen umgesetzt werden. Bis zum Jahr 2019 mit der (möglichen) Einführung einer sternförmigen Marktkommunikation ist also noch viel Arbeit zu leisten.
Im jetzigen Moment kommt es im wesentlichen darauf an, bereits die richtigen organisatorischen und IT-architektonischen Entscheidungen zu fällen und Vorbereitungen zu treffen, um termingenau mit den konkreten (und sehr aufwändigen) Umsetzungen beginnen zu können, die notwendigen Ressourcen für die Umsetzung zu sichern, Doppelaufwände in der Umsetzung zu vermeiden und notwendige Rückbauten so schonend wie möglich auszuführen.