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Solarpark (Bild von Andreas Glücklhorn auf unsplash.com)

 

Mit den noch in Konsultation befindlichen Beschlüssen BK6-20-060 und BK6-20-061 sowie den bereits beschlossenen Anpassungen der MaBiS (BK6-20-059) werden Stromnetzbetreiber, aber auch Betreiber von EEG-Anlagen (zumindest ab 100 kW Anschlussleistung) vor neue prozessuale Herausforderungen gestellt, die zum 1.10.2021 zu erfüllen sind. Dass dies vor dem Hintergrund der in diesem Jahr (2020) bereits durch die Übertragungsnetzbetreiber erfolgten zahlreichen Eingriffe in die Netzstabilität notwendig ist, steht außerfrage. Trotzdem sind  Daten und Prozesse, die in diesem Modell auszutauschen sind, sehr umfänglich und in vielen Teilen nur mit großem Aufwand bereitstell- und verarbeitbar.

Im wesentlichen geht es mit dem Schlagwort Redispatch darum, netzdienlichen Lastfluss wiederherzustellen und damit die Spannungshaltung in einer Regelzone zu gewährleisten, was insbesondere in Zeiten erhöhter dezentraler Einspeisung durch EEG-Anlagen (Wind+ Sonne) und damit Zeiten von Rückeinspeisungen von unterlagerten Netzen in höhere Spannungsebenen eine erheblich Aufgabe für die Übertragungsnetzbeteriber darstellt. 

Mit Redispatch 2.0 sollen nun die EEG-Anlagen in den bereits für Kraftwerke bekannten Redispatch-Prozess mit eingebunden werden, allerdings gilt es, hierbei den gesetzlichen Vorrang erneuerbarer Energien zu berücksichtigen. Dies führt zu neuen Marktrollen und Marktplayern wie dem "Einsatzverantwortlichen" und dem "Data Provider" sowie weiteren Spielarten der Marktrolle Netzbetreiber, aber auch zu neuen Datenobjekten und Verknüpfungen (Technische Ressource, steuerbare Ressource sowie der Beziehung zur Marktlokation) und einer Menge an neuen Attributen dieser Datenobjekte, die im Rahmen eines Redispatch-Falls zeitnah und zusätzlich für die nachmonatlichen Abrechnungs- und Bilanzierungsprozesse auszutauschen sind.

Dabei ist hier natürlich besonders zu beachten, dass diese Daten nicht nur für die tatsächliche technische Steuerung udn Regelung von Einspeiseanlagen zu verwenden sind, sondern auch in den bereits benannten kaufmännischen Prozessen (Bilanzkreisabrechnung, Erstattung von Ausfallarbeit an den Anlagenbetreiber). Ob denn diese Systeme, die heute üblicherweise und aus sehr gutem Grund keine Schnittstellen zueinander haben, nun durch Redispatch 2.0 direkt miteinander kommunizieren müssen, ist nicht nur eine prozessuale, sondern vor allem auch eine Frage der Sicherheit dieser Systemlandschaft.

Und insbesondere für die Abrechnungsprozesse sind neue Verfahren (Pauschal-, Spitz-Abrechnung, Spitz-Abrechung light) je Energieträger zu berücksichtigen, die abhängig vom verwendeten Verfahren eine Vielzahl an neuen zu berücksichtigenden Parametern erforderlich machen, die in dieser Form in den jetzigen Abrechnungen noch keinerlei Anwendung finden.

Gerne erläutern wir Ihnen die Prozesse und Daten detailliert in einem gemeinsamen Workshop und entwerfen mit Ihnen zusammen einen Weg, um diese Herausforderungen in Ihrer spezifischen Systemlandschaft umzusetzen.

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